Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19
Mann und Frau sind gleichberechtigt In allen Bereichen des gesellschaft- lichen, staatlichen und persönlichen Lebens schaffte der Sozialismus dafür die rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen. Er machte die Gleichberechtigung der Frauen zur realen Wirklichkeit, auch für die Bäuerinnen. Durch die zunehmende Spezialisie- rung und Arbeitsteilung, den Einsatz moderner Technik, haben sich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verändert. Fast 75 Prozent der 350 000 Frauen in der Landwirt- schaft besitzen heute einen fach- lichen Abschluß und leisten eine qualifizierte und verantwortliche Arbeit. Ein Drittel aller Mitglieder in den LPG-Vorständen sind Frauen. 130 Frauen sind Vorsitzende von LPG und 51 Direktoren von Volks- eigenen Gütern. Auch der Bäuerin steht ein bezahl- ter Jahresurlaub zu. Mütter mit drei und mehr Kindern erhalten 21 Tage Mindesturlaub im Jahr. Frauen im Schichtdienst 24 Tage, für sie gilt auch die 40-Stunden-Woche ohne Einkommensminderung. Allen Frauen wird 6 Wochen vor der Entbindung Schwangerschaftsurlaub und 20 Wochen nach der Entbin- dung Wochenurlaub gewährt. Wäh- rend dieses halben Jahres zahlt die Sozialversicherung Schwanger- schafts- bzw. Wochengeld in Höhe der durchschnittlichen Nettoein- künfte. Mütter mit zwei und mehr Kindern können bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Sie er- halten in dieser Zeit Krankengeld. 1000 Mark erhalten die Frauen als Beihilfe bei der Geburt eines jeden Kindes. Während die Bäuerin arbei- tet, sind ihre Kinder in Kindergarten und -krippe gut untergebracht und liebevoll betreut. Dafür bezahlt sie — einschließlich Verpflegung — 15 bis 20 Mark im Monat. Chancen- gleichheit für alle, Bürger Jeder hat das gleiche Recht und vielfältige Möglichkeiten, seine Fä- higkeiten in vollem Umfang zu ent- wickeln. Der Sozialismus hat keinen Raum für Privilegien auf dem Ge- biet der Bildung, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik, weil er sich nur in dem Maße erfolgreich entwickeln kann, wie Wissen, schöp- ferische Leistungen und bewußtes Handeln aller zum Wohle der Ge- 19